Vertragsbedingungen für Resphere Business



1. Vertragsgegenstand

Die Resphere betreibt eine digitale Plattform auf dem Gebiet des Abfall Monitorings. Die Online Plattform von Resphere (im Folgenden als „Plattform“ bezeichnet) bietet dem Kunden Transparenz und Hilfestellung bei der Verwaltung von Abfällen und Schrott (Metallen).

Insbesondere können die Kunden bei Resphere Business folgende Features nutzen:

  • Zugriff auf das Controlling-Dashboard (Mengen, Erlöse, Kosten, Preise)
  • Zugriff auf das Umwelt-Dashboard (Abfallbilanz, Recyclingquoten, gefährliche Abfälle)
  • Zugriff auf den Bereich Dokumente (Zentrale Ablage Entsorgungsverträge, Zertifikate, usw.)
  • Nutzung KI-gestützter Abrechnungs-Upload
  • Recyclingkennzahlen nach ESRS 5
  • Anlage mehrerer Standorte
  • Anlage mehrerer Nutzer
  • Onboarding durch Resphere Support
  • SSO-Integration (hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen)
2. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und läuft ein (1) Jahr.  Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sollte er nicht, gemäß dem nachfolgenden Satz, ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag kann jederzeit von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Jahresende hin ordentlich gekündigt werden, wobei eine Kündigung innerhalb der ersten 12 Vertragsmonate ausgeschlossen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Vergütung und Abrechnung

Für die Zurverfügungstellung der Plattform wird eine jährliche Pauschale in Höhe von EUR 2028,00 netto zur Zahlung durch den Kunden fällig. Die Pauschale ist stets zum Beginn eines jeden Vertragsjahres zur Zahlung fällig.

Sämtliche genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit nicht anderweitig angegeben). Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Resphere auch elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln kann, soweit diese nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug geeignet sind. Der Kunde wird der Resphere hierfür eine entsprechende E-Mailadresse benennen, an die die Rechnungszustellung ermöglicht wird.

Die Aufrechnung gegen die Forderung der Resphere ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung, mit der aufgerechnet werden soll, wurde rechtskräftig festgestellt oder ist von der Resphere unbestritten. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

4. Pflichten der Resphere

Die Resphere stellt dem Kunden die Plattform zur Verfügung und verpflichtet sich, die Plattform für den Kunden zugänglich zu erhalten, wobei für Wartungs- und Updatezwecke eine kurze Nichtverfügbarkeit vom Kunden bereits hiermit akzeptiert wird. Die Plattform wird dabei ausschließlich in deutscher Sprache angeboten.

Die Resphere wird dem Kunden einen entsprechenden Zugang zur Plattform nach Vertragsabschluss und Zahlung der Jahrespauschale (siehe Ziffer 3.) erteilen, sodass es dem Kunden dadurch möglich sein wird, die Plattform vollumfänglich zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn individualvertraglich eine eingeschränkte oder reduzierte Nutzung vereinbart wird (z. B. Resphere Lite).

Die Resphere behält sich hiermit vor, das bisherige Angebot der Plattform zu erweitern. Im Rahmen einer Angebotserweiterung kann die Resphere diese Erweiterungen dem Kunden kostenpflichtig anbieten.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei erlangte Kenntnisse im Rahmen der Nutzung der Plattform an Dritte weiter zu geben.

Der Kunde akzeptiert hiermit die Nutzungsbedingungen der Plattform. Diese Nutzungsbedingungen liegen diesem Vertrag bei und können auf der Plattform eingesehen werden. Der Kunde verpflichtet sich auch, seine Mitarbeiter über die Einhaltung dieser vertraglichen Regelungen sowie der Nutzungsbedingungen vollumfänglich in Kenntnis zu setzen. 

6. Haftung

Die Resphere haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten der Resphere oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Resphere haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auch vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Resphere oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Die Resphere haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch die Resphere oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

7. Datenschutz

Es gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Seite Webseite unter portal.resphere.de abrufen können.

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.

Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke zum Vertrag.

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

Die Regelungen dieses Vertrages unterliegen dem ausschließlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für sämtliche Streitigkeiten/Ansprüche aus diesem Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz der Resphere, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

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